Neues vom 25. November
Der SuS begrüßt drei neue Schiedsrichter in seinen Reihen
Am Samstag haben Thomas Hinske-Tenbrink, Jonas Tendahl und Oliver Preckel die Schiedsrichterprüfung bestanden. Somit hat der SuS sein Mindersoll wieder ausgeglichen. Der Verein gratuliert den drei erfolgreichen Prüflingen herzlich!
Neues vom 20. Januar
Schiedsrichternachwuchs wird ausgebildet
Der SuS Stadtlohn hat in den vergangenen beiden Jahren vehement an der Mindrung des Schiedsrichter-Mindersolls gearbeitet - mit großem Erfolg. Dennoch ist es dem Verein weiter ein wichtiges Anliegen, weiteren Nachwuchs und sonstige Interessierte an den abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Job des Unparteiischen heranzuführen. Die nächste Möglichkeit, an einem Anwärterlehrgang teilzunehmen, bietet sich schon im kommenden März auf der Platzanlage des SuS Legden.
Hier die einzelnen Termine:
Samstag, 12. März 2011, 14:00
Donnerstag, 17. März 2011, 18:00
Dienstag, 22. März 2011, 18:00
Donnerstag, 24. März 2011, 18:00
Dienstag, 29. März 2011, 18:00
Dienstag, 5. April 2011, 18:00
Donnerstag, 14. April 2011, 18:00
Samstag, 16. April 2011 10:00 (Prüfung)
Interessenten melden sich bitte beim Obmann des SuS, Hendrik Titz, Tel. 02563/6501 oder 0177-8723335 sowie E-Mail: Hendrik.Titz@gmx.de, oder bei den Abteilungsverantwortlichen.
Neues vom 22. November
Am vergangenen Samstag, 20. November, haben 17 Schiedsrichter allesamt erfolgreich ihre Anwärterprüfung bestanden - darunter mit Maik Kerstan, Florian Klein-Reesink und Jens Terhechte wieder drei Kandidaten des SuS Stadtlohn, der damit nun elf Schiedsrichter stellen kann und somit erstmals seit Jahren den Sprung aus dem Mindersoll heraus geschafft. Sie haben hierbei nach einer mehrwöchigen Schulung sowohl ihre Regelkunde als auch ihre körperliche Fitness unter Beweis gestellt. Die neuen Schiedsrichter werden dazu beitragen, dass anders als in vielen anderen Regionen im hiesigen Kreis auch weiterhin auch Jugendspiele jüngster Fußballer von geprüften Schiedsrichtern geleitet werden können. Der Kreisschiedsrichterausschuss und der SuS Stadtlohn gratuliert herzlich, wünscht allen viel Glück und Erfolg bei ihren anstehenden ersten Spielleitungen. Ein ganz besonderer Dank des Vereins gilt an dieser Stelle dem Schiedsrichterobmann Hendrik Titz für dessen vorbildliche Nachwuchsarbeit.
Mehr Infos im Netz: www.herausforderung-schiri.de
Interessenten können sich - neben denen im Verein (Obmann: Hendrik Titz, Tel. 6501) - jederzeit auch bei folgenden Ansprechpartnern melden:
Vorsitzender Kreisschiedsrichterausschuss:
Willy Westphal, Schützenstraße 13, 48308 Senden; Tel. 02536/6859;
stellv. Vorsitzender Kreisschiedsrichterausschuss:
Manfred Nieland, Kettelerstraße 49a, 48683 Ahaus; Tel. 02561/82501.
Schiedsrichter des SuS Stadtlohn brauchen dringend Verstärkung
Der SuS Stadtlohn hat mit seinen drei Seniorenfußball- und fünf Juniorenfußballmannschaften (A1 und A2, B1 bis B3) mit die meisten gemeldeten Teams in der Region, für die Schiedsrichter gestellt werden müssen. Entsprechend hoch ist das geforderte Schiedsrichter-Soll von zehn Unparteiischen. Konnte der SuS vor einigen Jahren das Soll kurzzeitig zu 100 Prozent erfüllen, so kam er es aktuell nur noch auf rund 70 Prozent. Für die fehlenden Schiedsrichter zahlt der Verein gemäß der Drei-Stufen-Regelung hohe Ordnungsgelder, die man wesentlich sinnvoller im Juniorenbereich investieren könnte.
Weitere Informationen im Internet - auch zum im Oktober 2010 beginnenden Anwärter-Lehrgang: http://www.flvw-kreis-1-sr.de/
Die Schiedsrichter des SuS Stadtlohn heißen Euch willkommen:
Albert Fischer, Am Bülten 43, 48703 Stadtlohn, Tel. 3283
Andreas Bomers, Gescher Dyk 92, 48703 Stadtlohn, Tel. 6853
Andre Leuker, Diakon-Heider-Straße 1, 48703 Stadtlohn, Tel. 6608
Luca Eichholz, Telgenkamp 88, 48703 Stadtlohn, Tel. 4221
Maik Kerstan
Florian Klein-Reesink
Christian Jelges, Telgenkamp 73, 48703 Stadtlohn, Tel. 4354
Tim Rathmer, Telgenkamp 106, 48703 Stadtlohn, Tel. 6946
Jens Terhechte
Patrick Terhürne, Marderweg 7, 48683 Ahaus, Tel. 02561/44185
Der Vorstand des SuS Stadtlohn sowie die Fußballabteilung bedanken sich
an dieser Stelle bei unseren Schiedsrichtern für Ihren Einsatz.
Nachfolgend einige Informationen zum Schiedsrichterwesen:
(Text: stellv. Vorsitzender Kreisschiedsrichterausschuss Manfred Nieland, Ottenstein)
Schiedsrichter sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Fußballsports. Sie garantieren dafür, dass die durch Regeln und Satzungen gesteckten Grenzen sportlicher Fairness nicht überschritten werden. Ein Fußballspiel ohne Schiedsrichter kann niemand wollen. Leider sind nicht alle an diesem Sport Beteiligte sich dieser elementaren Bedeutung der Schiedsrichter immer bewusst. So kommt es, dass die Attraktivität dieses Hobbys stark nachgelassen hat und demzufolge seit Jahren ein starkes Defizit im SR-Bereich - gemessen ander Zahl der spielenden Mannschaften - zu beklagen ist. Dieses Ungleichgewicht auszugleichen ist Aufgabe der am Spielbetrieb beteiligten Vereine. Für den FC Ottenstein bedeutet dies, dass wir, um den Spielbetrieb zu besetzen, acht SR für das SR-Soll des Vereines stellen. Dies setzt sich aus folgenden Kriterien zusammen: 4 Seniorenmannschaften, 1 Damenmannschaft, 2 A-Junioren und 1 B-Junioren. Sie sind nach der Satzung verpflichtet, für jede am Spielbetrieb teilnehmende Mannschaft einen Schiedsrichter zu stellen, ab Landesliga aufwärts sogar drei. Viele Vereine kommen dieser Verpflichtung nur unzureichend nach, so dass der Westdeutsche Fußball- und Leichtathletikverband (WFLV) sich vor Jahren schon gezwungen sah, durch den so genannten "Drei-Stufen-Plan" (abgestufte Sanktionsmaßnahmen bei Nichterfüllung des Schiedsrichter-Solls) dieser Misere abzuhelfen und die Vereine zu stärkerem Engagement bei der Meldung von Schiedsrichtern zu veranlassen. Der Deutsche Fußballbund (DFB), ebenso wie der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW), unterstützen die Arbeit der Vereine insofern, als sie Material zur Schiedsrichter-Werbung zur Verfügung stellen.
Die Ausbildung
Nach wie vor aber sind die dem FLVW angeschlossenen Vereine verantwortlich für die Meldungen von für das Schiedsrichteramt geeigneten Interessenten. Diese Meldung erfolgt an den jeweiligen Kreisschiedsrichterausschuss, der in seiner Verantwortung jährlich ein- biszweimal so genannte "Schiedsrichteranwärter-Lehrgänge" durchführt, in denen die Interessenten mit den Grundzügen der 17 Fußballregeln vertraut gemacht und auf ihren praktischen Einsatz vorbereitet werden. Die Ausbildungszeit beträgt etwa 15 bis 20 Stunden, die - in einzelne Lehrgangsabschnitte zusammengefasst - über mehrere Wochen bzw. Wochenenden verteilt werden. Abgeschlossen wird der Lehrgang durch eine Prüfung, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Regelfragen, wovonmindestens 24 für das Bestehen der Prüfung richtig beantwortet werden müssen. Bei sieben und acht Fehlern besteht allerdings die Möglichkeit einer mündlichen Nachprüfung, die unmittelbarangeschlossen wird. Die praktische Prüfung besteht ausschließlich aus Laufdisziplinen, und zwar einem 1 x 50-Meter-Lauf, einem 1 x 100-Meter-Lauf und einem 1000-Meter-Lauf. Es dürfen nicht überschritten werden:
Herren:
50 m - 9,5 Sekunden
100 m - 16,6 Sekunden
1000 m - 5,30 Minuten
Damen:
50 m - 11,0 Sekunden
100 m - 19,0 Sekunden
1000 m - 6,0 Minuten
Die so genannte "Anwärter-Prüfung" ist bestanden, wenn beide Teilprüfungen erfolgreich absolviert wurden. Scheitert der Anwärter an einer dieser Prüfungen, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Bei einer späteren Wiederholung muss dann aber nur noch die Teilprüfung wiederholt werden, die nicht bestanden wurde. Nach Abschluss der Prüfung erhält der Schiedsrichter einen Ausweis, der ihn als Schiedsrichter legitimiert und zum kostenlosen Besuch aller Fußballspiele im Bereich des DFB berechtigt (wenn für einzelne Wettbewerbe nicht besondere Regelungen gelten ).
Der Erfolgsweg
Im Normalfall werden die neuen Schiedsrichter zunächst für eine gewisse Zeit im Jugendspielbetrieb eingesetzt, ehe sie in den Seniorenbereich übernommen werden (sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben). Die Weiterbildung der Schiedsrichter erfolgt in den Kreisen bei den so genannten "Monatsschulungen", deren Besuch verpflichtend für jeden Schiedsrichter ist. Für höhere Spielklassen geeignete Schiedsrichter werden im Allgemeinen durch den Verband weitergebildet. Jährlich können die Kreise dem Verbandsschiedsrichterausschuss Schiedsrichter melden, die sie für qualifiziert halten, in höheren Spielklassen eingesetzt zu werden. Diese gemeldeten Schiedsrichter werden in so genannten "Aufstiegskadern" zusammengefasst, zweimal jährlich in zentralen Lehrgängen durch den Verbandsschiedsrichterobmann und die beiden Verbandsschiedsrichterlehrwarte geschult, in Verbandsspielen beobachtet und am Ende des Spieljahres geprüft. Die Ergebnisse aus dem Regeltest, der körperlichen Leistungsprüfung und den Beobachtungen entscheiden über den Aufstieg bzw. im Kader A (dem alle Schiedsrichter ab Oberliga aufwärts angehören) auch über den Abstieg. Organisiert sind die Schiedsrichter auf Kreisebene in den "Kreisschiedsrichtervereinigungen". Diese wählen in dreijährigem Turnus ihren Vorstand, den Kreisschiedsrichterausschuss (KSA), dem außer dem Kreisschiedsrichterobmann (KSO) und den beiden Kreisschiedsrichterlehrwarten (KSL) nach der Satzung vier weitere Beisitzer angehören. Der KSA ist der Ansprechpartner auf Kreisebene für alle Bereiche der Schiedsrichter betreffenden Belange, und er regelt sowohl die kreisliche Aus- und Fortbildung der Schiedsrichter, als auch deren Einsatz in den Spielklassen des betreffenden Fußballkreises.
Wie werde ich Schiedsrichter?
Voraussetzungen:
Alter 16 Jahre, Mitglied in einem Verein, Interesse am Fußball, Einsatzbereitschaft für jährlich mindestens 20 Spielleitungen und Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen an sechs bis zwölf Tagen pro Jahr.
Ausbildung:
Je nach Landesverband 20 bis 30 Unterrichtsstunden im Zeitraum von drei bis zwölf Ausbildungstagen innerhalb von einer Woche bis sechs Wochen. Dabei Einführung in die Grundzüge der Fußballregeln.
Prüfung:
Schriftliche (Beantwortung von Regelfragen) und auch körperliche Prüfung.
Einsätze:
Je nach Prüfung, je nach Alter im Junioren- und auch schon im Senioren-Bereich, beginnend in den Basisklassen. Hierbei erfolgt möglichst Betreuung durch erfahrene Kollegen ("Paten").
Aufstieg:
Die Eignung für die höhere Spielklasse wird durch Schiedsrichter-Beobachter, durch regelmäßige Teilnahme an Lehrabenden/Training und durch persönliche Qualifikation festgestellt. Ab Landesliga benötigt jeder Kandidat pro Spielklasse grundsätzlich fast zwei Jahre.
Finanzen:
Die Sportkleidung stellt in der Regel Verein. Viele Vereine zahlen auch oder stattdessen eine jährliche Vergütung, die sich eventuell nach der Anzahl der besuchten Schulungsabende richtet. Die Fahrtkosten zu den Spielleitungen werden ersetzt, daneben gibt es zurzeit abhängig von der Spielklasse Aufwandsentschädigungen zwischen fünf Euro im Jugendbereich bis zu 3000 Euro im Seniorenbereich (Bundesliga).








